Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 9.00 - 18.00 Uhr
Samstag: 9.00 - 16.00 Uhr

Grabpflege

Wir pflegen auf allen Friedhöfen der Wedemark die Gräber Ihrer Familienangehörigen.

Die Grundpflege umfasst:

  • Gießen, Unkraut entfernen, harken, Pflanzen zurück schneiden oder Laub entfernen.

Auf Wunsch führen wir aus:

  • Saisonale Wechselbepflanzung, Winterabdeckung mit Tanne,
  • Lieferung von Sträußen, Schalen und Gestecken zu besonderen Tagen,
  • Heckenschnitt, Beseitigung von Einsenkschäden, Umgestaltungen sowie Neuanlagen.

Bei Interesse fordern Sie unverbindlich einen Kostenvoranschlag an. Wir begutachten die Grabstelle und unterbreiten Ihnen kurzfristig ein Angebot.

Die Abrechnung kann auf 2 Wegen erfolgen:

  • Wir berechnen Ihnen jeweils im November die geleistete Pflege und eventuelle Sonderwünsche.
  • Sie zahlen den Preis für die Grabpflege für die gesamte Laufzeit der Gräber = 25 Jahre (es können auch kürzere Zeiten vereinbart werden) auf ein Konto der Treuhandstelle für Dauergrabpflege in Hannover ein.

Die Treuhandstelle:

Die Treuhandstelle

Die Treuhandstelle überwacht unsere Arbeiten und zahlt die vereinbarten Beträge jährlich an uns aus. Wenn wir keine Pflege mehr anbieten würden, wird die Treuhandstelle einen anderen Friedhofsgärtner mit der Pflege beauftragen.

Die Treuhandstelle wurde 1968 gegründet. Alle Grabpflegeverträge werden fortlaufend nummeriert. Zur Zeit betreut sie 22800 Gräber. Wir waren von Anfang an dabei und schlossen die Vertragsnummern 6, 8, 15, 16 und 56 ab.

Einen Dauergrabpflegevertrag schließen Sie mit uns ab. Wir kalkulieren Ihre Wünsche anhand der Preise zur Zeit des Vertragsabschlusses. Die Treuhandstelle prüft den Vertrag und erhält das Geld plus 5% Verwaltungsgebühr. Ihr Geld wird sicher angelegt, die erwirtschafteten Zinsen werden Ihrem Vertrag gut geschrieben und fangen die Preissteigerungen auf. Dieses Prinzip hat sich in den vergangenen Jahren bestens bewährt.

Viele Kunden schließen solche Dauergrabverträge für ihre eigene Grabstelle schon zu Lebzeiten ab. (Manche Verträge ruhen 10 Jahre, bevor sie in Kraft treten müssen). Die Gründe dafür sind:

  • Sicherstellung, dass die Grabpflege so ausgeführt wird, wie gewünscht;
  • Entlastung der Hinterbliebenen mit der Grabpflege;
  • Sparen von Erbschaftssteuern
  • Sicherung des Vermögens für Grabpflege bei eventuell eintretenden Pflegschaften,

Seit 1983 sind wir für den kirchlichen Friedhof in Bissendorf mit der offiziellen Friedhofsverwaltung beauftragt.

Friedhofsverwaltung: Für den kirchlichen Friedhof in Bissendorf übernehmen wir seit 1983 die Friedhofspflege und Verwaltung. Wir sind auf diesem Gebiet seit Jahrzehnten ein zuverlässiger Partner.